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   LAG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - 6 Sa 193/15   

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LAG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - 6 Sa 193/15 (https://dejure.org/2015,40339)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.11.2015 - 6 Sa 193/15 (https://dejure.org/2015,40339)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. November 2015 - 6 Sa 193/15 (https://dejure.org/2015,40339)
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  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, betriebsbedingt, Insolvenzverfahren, Vermutungswirkung, Namensliste, Masseunzulänglichkeit, Leistungsklage, Feststellungsinteresse

 
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  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - 6 Sa 193/15
    Für Leistungsklagen entfällt ab der Anzeige der Masseunzulässigkeit das Rechtsschutzbedürfnis (BAG 05.02.2009 - 6 AZR 110/08 - mwN).

    Zwar ist für das vom Kläger ursprünglich mit einem Leistungsantrag verfolgte Begehren die Feststellungsklage die richtige Klageart (BAG 05.02.2009 - 6 AZR 110/08 -).

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - 6 Sa 193/15
    Das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung setzt zunächst voraus, dass dem Recht oder der Rechtslage des Klägers im Verhältnis zum Beklagten eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht (BGH 13.01.2010 - VIII ZR 351/08 - NJW 2010, 1877, 1878).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - 6 Sa 193/15
    Unsicherheit droht einer Rechtsposition insbesondere, wenn der Beklagte sie verletzt oder ernstlich bestreitet (BGH 07.02.1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - 6 Sa 193/15
    Hierzu bedarf es substantiierten Tatsachenvortrags, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (BAG 22.01.2004 - 2 AZR 111/02 -).
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